- Regelvorgaben für Standort/Aufbauplatz der TEL sind:
- Aufbauplatz abgesetzt vom unmittelbaren Einsatzgeschehen
- Standardgröße an Aufbaufläche anstreben
- Einbeziehung von vorhandenen Räumlichkeiten
- Phase 1 - Mitbenutzung von vorhandenen Telekommunikationseinrichtungen
- Phase 2 - Anmietung von Telekommunikationsverbindungen
- Nutzung von Telefonanschlüssen geht vor Nähe zum Einsatzort
- Anschluss an benachbarte Telefon-Ortsnetze anstreben
- Einsatz einer Fernmeldezentrale:
- Führung durch Leiter des Fernmeldebetriebes (LdF)
- Einrichten und Betreiben von Funk-, Fernsprech-, Fax-, Daten- und Mobilfunkverbindungen
- Datenverarbeitung
- Einsatz von Meldern
- Einsatz von Fernmeldeteilen
- Führung durch Leiter Fernmeldeteile
- Einsatz von Fernsprechtrupps
- Einrichten und Betreiben von Relaisstellen
- Einrichten und Betreiben von leitungsgebundenen Kommunikationsnetzen über weite Strecken
- Eigenversorgung der Führungsstelle
- Verpflegung
- Unterbringung (Zelte, Feldbetten, Decken)
- Sanitäreinrichtung
- Sanitätsdienstliche Versorgung
- Betriebsstoffe
- Stromversorgung.